Teilnahmebedingungen Laufline Jubiläums Gewinnspiel

1. Veranstalter

Dieses Gewinnspiel wird betrieben und veranstaltet von Frank Neumann’s Laufline,
Nikolausberger Weg 44, 37073 Göttingen, im Folgenden auch nur kurz: „Laufline“.

2. Rahmenbedingungen
2.1. Das Gewinnspiel wird durch die Teilnahme per Gewinnkarte ermöglicht. Hierzu müssen die Teilnehmenden die Gewinnspielfrage korrekt beantworten und die Gewinnspielkarte mit den korrekten Daten ausfüllen, unterschreiben und bei Laufline in dem dafür vorgesehenen Behälter einwerfen.

2.2 Wollen die Teilnehmenden ohne Werbeeinwilligung teilnehmen, ist
dies auch möglich.

3. Teilnahmeberechtigte
3.1. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer
Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte und
Beauftragte von Laufline, der Preis-Sponsoren und der jeweils mit diesen
verbundenen Unternehmen sowie deren jeweilige Familien- und
Haushaltsmitglieder sowie alle Personen, die gemäß Ziffer 10. der
Teilnahmebedingungen disqualifiziert oder von dem Gewinnspiel
ausgeschlossen bzw. gesperrt sind.
3.2. Eine Teilnahme ist nur unter Angabe des echten Namens zulässig. Eine Teilnahme über Strohmänner ist nicht erlaubt.

4. Teilnahme
4.1. Die Teilnahme erfolgt durch Einwurf der Karte. Dabei kann auch die Werbeeinwilligung zugunsten
Laufline’s erteilt werden. Die
Einzelheiten ergeben sich aus der konkreten Werbeeinwilligung.

4.2. Die Teilnahme ist nur bis zum 25.08.2023 möglich. Bis dahin muss eine Teilnahme abgeschlossen sein.
4.3. Die Teilnahme hängt in keiner Weise von dem Erwerb von Waren,
der Inanspruchnahme von entgeltlichen Leistungen und/oder der Zahlung
von Verbindungsentgelten und/oder Nutzungsgebühren an Laufline, der Preis-Sponsoren oder an andere, mit dem Gewinnspiel befasste Unternehmen ab.
4.4. Wenn ein Teilnehmer  seine Werbeeinwilligung erteilt hat, und diese anschließend widerruft, bleibt
seine Gewinnchance unberührt. Ein Widerruf der Einwilligung berührt also
eine einmal begründete Teilnahmeberechtigung nicht.

5. Teilnahmeschluss/Datum der Gewinnermittlung
5.1 Teilnahmeschluss für die Ziehung ist der 25.08.2023.
Teilnahmekarten, die nach diesem Datum eingehen, nehmen nicht an der
Gewinnermittlung teil.
5.2 Die Gewinnermittlung findet im Anschluss statt.

6. Gewinnermittlung und besondere Bedingungen
Aus allen Gewinnkarten, die gemäß dieser Bedingung teilnahmberechtigt sind, werden die Karten mit den korrekten Lösungen in einen Lostopf gegeben und bilden die Losgesamtheit.
Pro Preis wird einer oder mehrere Gewinner gezogen. Der jeweils gezogene Gewinner erhält eine Benachrichtigung zum
ausgelobten Gewinn.
6.2. Sofern als Gewinn ein Gutschein ausgelobt wird, so setzt sich
dieser ggf. aus mehreren Gutscheinen zusammen, die in ihrer Summe dem
Gesamtwert des abgebildeten Gutscheines entsprechen.

7. Benachrichtigung der Gewinner und Übersendung des Gewinns
7.1. Ein Gewinner wird nach der Gewinnermittlung postalisch oder telefonisch benachrichtigt.
7.2. Sachgewinne werden zur Abholung bei Laufline platziert oder können auf Wunsch von Laufline an die angegebene Adresse versendet werden.
7.3. Bargeldgewinne sind ausgeschlossen.
7.4. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ebenfalls ausgeschlossen.

8. Wegfall des Gewinnanspruchs
8.1. Scheitert die Gewinnbenachrichtigung, so verfällt der Gewinnanspruch. Die Gewinnbenachrichtigung gilt als gescheitert, wenn
a) das postalische Gewinnschreiben, das per Einwurfeinschreiben versandt
wird, sich als nicht zustellbar erweist oder der Gewinner auf dieses
nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zugang reagiert, indem er
sich telefonisch, per E-Mail oder postalisch (Datum des Eingangs bei Laufline ist entscheidend) bei Laufline meldet

8.2. Nach einem Wegfall des Gewinnanspruchs kommt es zu einer einmaligen Wiederholung der Auslosung.

9. Übertragbarkeit und Steuern
Die Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Der Gewinner ist für die Zahlung ggf. anfallender Steuern allein verantwortlich.

10. Ausschluss von der Teilnahme
<p>Laufline hat das Recht, Teilnehmer zu disqualifizieren und von dem
Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang, das Spiel manipulieren bzw. eine Manipulation versuchen
und/oder gegen die Spielregeln verstoßen und/oder sonst in unfairer
und/oder unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel oder die Abwicklung
des Gewinnspiels zu beeinflussen, insbesondere durch Störung der
eingesetzten Software oder durch eine Bedrohung bzw. Belästigung von
Mitarbeitern von Laufline, Preis-Sponsoren oder anderer Teilnehmer.

11. Maßnahmen bei Störungen des Gewinnspielablaufs
Laufline behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne
Vorankündigung mit sachlichem Grund abbrechen oder beenden zu können.
Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen
nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei sonstigen
technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die
Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße
Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat Laufline zudem das Recht, das Gewinnspiel nach freiem Ermessen zu
modifizieren.

12. Schlussbestimmungen
12.1 Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein
oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt.
12.2 Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.